AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV1MVFD/documents) · Abgerufen am 11.10.2026 11:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/29208d3b-a024-4e36-97ed-953d48888afd/

Weimar, Im Merketale II, Städtebaulicher Realisierungswettbewerb

Notice-ID: 29208d3b-a024-4e36-97ed-953d48888afd · Procedure-ID: 409eb54d-5f89-4e29-a595-a7ec2c9e466b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen), Erfurt
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
02.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Weimar und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) werden in den kommenden Jahren am Standort Merketal im Ortsteil Oberweimar-Ehringsdorf ein neues Wohngebiet entwickeln. Die planerische Zielstellung für die Entwicklung leitet sich aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Weimar ab. Die LEG Thüringen ist der größte Flächeneigentümer und hat mit der Stadt Weimar einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Wohnbaugebietes abgeschlossen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst rund 10 ha. Für den zukünftigen Wohnstandort ist ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, welches als Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren dienen soll.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).