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Interimsbau Gymnasium Ahrensfelde - Errichtung einer temporären Schulanlage
Landkreis Barnim · Eberswalde · Brandenburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenInterimsbau Gymnasium Ahrensfelde - Errichtung einer temporären Schulanlage🏆 FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH · Morsbach-Lichtenberg
- FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH · Morsbach-Lichtenberg
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Vertragsgegenstand umfasst alle Planungs-, Bau- und sonstigen Leistungen (insbesondere auch die Erstellung des Brandschutzkonzeptes, die Erstellung der systembezogenen geprüften Objektstatik inklusive der Fundamentstatik, sowie die Bauantragstellung - Leistungsabgrenzung siehe Vergabeunterlagen), die für die Errichtung und Herstellung der Nutzungsfähigkeit eines temporären Schulgebäudes als dreigeschossiger Modulbau mit einer Gesamt-Nutzfläche von ca. 2.531 m2 einschließlich der Errichtung von Außenanlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat als Totalübernehmer die in den Vergabeunterlagen funktional beschriebene Schulanlage im Hinblick auf sämtliche erforderlichen Planungsleistungen zu planen und schlüsselfertig (d. h. komplett funktionsfähig, betriebsbereit und termingerecht) herzustellen. Er hat ferner wartungsbedürftige Anlagen für den Zeitraum von vier Jahren zu warten. Die Leistungen für die Planung und Errichtung des Bauvorhabens sind im Einzelnen in den Vertragsbestandteilen funktional nach dem Zweck der fertigen Leistung sowie nach den an die fertige Leistung gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen beschrieben (funktionale Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gem. § 7c EU VOB/A).
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📅 Laufzeit endet am 17.07.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Gewichtete Richtwertmethode - Medianmethode"
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Umsetzung des Raumprogramms 21 Pkt.Qualität
Anhand der vom Bieter übermittelten Informationen (Soll-Ist-Vergleich Flächen, Grundrisse) wird bewertet, inwieweit das in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen formulierte Raumprogramm durch den Entwurf des Bieters umgesetzt wurde. Näheres ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Dokument "Hinweise zur Angebotswertung".
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Funktionalität Grundriss 9 Pkt.Qualität
Anhand der vom Bieter übermittelten Informationen (Grundrisse) wird bewertet, inwieweit die in der Anlage "Anforderungen Grundriss.pdf" dargelegten Anforderungen an die Grundrisse in der Angebotsplanung des Bieters berücksichtigt wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 118 Tage nach Fristende
Auftragnehmer FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbHZuschlagswert 7.268.110 €1 Veröffentlichung
- 17.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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