AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/296e5a9f-5a4e-4efc-bac4-d6af73139e73/

2026-035-LT

Notice-ID: 296e5a9f-5a4e-4efc-bac4-d6af73139e73 · Procedure-ID: 2177dc34-d329-4721-8c8f-7e54cfe142e6

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse., Hannover
Veröffentlicht
25.03.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörhilfenversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement, Nutzung einer webbasierten Software zur Prüfung und Bewertung von Hilfsmittelverordnungen für Hörhilfen / Produktgruppe 13 (PG 13). Insbesondere für: • Individuelle Indikationsprüfung von Hörhilfen – Analyse audiometrischer Messwerte – Abgleich mit technischen Parametern aller Herstellergeräte – Prüfung der medizinischen Notwendigkeit • Wirtschaftlichkeitsprüfung • Hersteller- und akustikerunabhängige Bewertung • Einzelfallorientierte Entscheidungsunterstützung • Graphische und textliche Bewertung jedes Ohrs • Spezialisierung ausschließlich auf Hör- und Sehhilfen DIKS vergleicht Tonaudiogramme und Hörgerätefeatures und liefert eine medizinisch-technische Bewertung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2027

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
25.03.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 04.04.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).