Vergeben Energie & Umwelt
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EU-Oberschwelle Grüne Vergabe Rahmenvertrag

Beschaffung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien; Energieliefer-Contracting, Nah-/Fernwärmenetz; Energieliefer-Contracting; Wärmelieferung und Abrechnung, Betriebsführung sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen / installierten Anlagen (z.B. der Wärmeerzeugungsanlage, des Wärmeverteilernetz, der Übergabestation, der Peripherieanlagen sowie der Energiezentrale)

Vergabestelle · Heidelberg · Baden-Württemberg

Vergabe-Ergebnis

Zuschlagswert 806.874 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 13.02.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

1) Beschreibung des Verfahrens der Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um die ex-post Bekanntmachung des im Rahmen der vorangegangenen und freiwilligen Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB bekanntgemachten Beschaffungsvorgangs (Veröffentlichungsnummer TED 64753-2024; Datum der Veröffentlichung 31.01.2024). 2) Beschreibung des Beschaffung Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) die sich auf dem Grundstück - Grundbuch von Waibstadt Flst-Nr. 21215- befinden. Versorgungsobjekt ist bzw. sind alle auf jenem Grundstück befindlichen und öffentlichen Gebäude z.B. das Schulzentrum Waibstadt mit Sporthalle und Hallenbad, der städtische Kindergarten (usw.). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sind mit Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu versorgen. Für das Versorgungsobjekt besteht ein Jahreswärmebedarf von insgesamt ca. 2.300,15 MWh/a. Die Erzeugung und Lieferung von Wärme ist aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Anschlussleistung von max. 1.300 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 °C und einer Rücklauftemperatur von 60 °C auf der Sekundärseite des Wärmetauschers zu erfüllen. Das zentrale Verteilernetz der Heizungs-/Warmwasserleitungen (Kundenanlage) zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten (Eigentum der Stadt Waibstadt) befindet sich in den Kellerräumlichkeiten des Schulgebäudes auf dem vorbenannten Grundstück. Ebendort finden sich weitere Räume (Betriebsräume für die Heizzentrale), welche für die zur Bereitstellung von Nutzenergie erforderlichen Einrichtungen einschließlich Wärmemengenzähler genutzt (angemietet; gesonderter Mietvertrag) werden können, d.h. der Contractor darf zum Betrieb seiner Versorgungseinrichtung die Heizzentralräumlichkeiten des Schulzentrums auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags nutzen. Dort sind auch die Versorgungseinrichtungen für die Redundanz vorzuhalten,

Vollständige Beschreibung (2.787 Zeichen)

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Energieliefer-Contracting; Wärmelieferung und Abrechnung, Betriebsführung sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen / installierten Anlagen (z.B. der Wärmeerzeugungsanlage, des Wärmeverteilernetz, der Übergabestation, der Peripherieanlagen sowie der Energiezentrale)
  • Preis nach Wichtigkeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Darüber hinaus sind folgende Rügefristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB zu beachten, die zu einer Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ungeachtet dessen können Bieter und Bewerber die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB). Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht eintritt , wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Zuschlagswert 806.874 €

    1 Veröffentlichung

    • 14.02.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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806.874 €
Zuschlagswert

Vergabenummer VE 0001/2024
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Vergabestelle
Standort Heidelberg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 14.02.2024
CPV-Code 09323000
Erdöl, Strom und Energie (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Waibstadt
Laufzeit 10 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
Bieter/Bewerber/Auftragnehmer · Waibstadt

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.
Vertrag 13.02.2024

Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 41.154 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.539 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 18%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

Zuletzt geprüft am 26.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Vergabestelle · Heidelberg

kaemmerer@waibstadt.de
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