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Beschaffung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien; Energieliefer-Contracting, Nah-/Fernwärmenetz; Energieliefer-Contracting; Wärmelieferung und Abrechnung, Betriebsführung sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen / installierten Anlagen (z.B. der Wärmeerzeugungsanlage, des Wärmeverteilernetz, der Übergabestation, der Peripherieanlagen sowie der Energiezentrale)
Vergabestelle · Heidelberg · Baden-Württemberg
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
1) Beschreibung des Verfahrens der Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um die ex-post Bekanntmachung des im Rahmen der vorangegangenen und freiwilligen Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB bekanntgemachten Beschaffungsvorgangs (Veröffentlichungsnummer TED 64753-2024; Datum der Veröffentlichung 31.01.2024). 2) Beschreibung des Beschaffung Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) die sich auf dem Grundstück - Grundbuch von Waibstadt Flst-Nr. 21215- befinden. Versorgungsobjekt ist bzw. sind alle auf jenem Grundstück befindlichen und öffentlichen Gebäude z.B. das Schulzentrum Waibstadt mit Sporthalle und Hallenbad, der städtische Kindergarten (usw.). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sind mit Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu versorgen. Für das Versorgungsobjekt besteht ein Jahreswärmebedarf von insgesamt ca. 2.300,15 MWh/a. Die Erzeugung und Lieferung von Wärme ist aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Anschlussleistung von max. 1.300 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 °C und einer Rücklauftemperatur von 60 °C auf der Sekundärseite des Wärmetauschers zu erfüllen. Das zentrale Verteilernetz der Heizungs-/Warmwasserleitungen (Kundenanlage) zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten (Eigentum der Stadt Waibstadt) befindet sich in den Kellerräumlichkeiten des Schulgebäudes auf dem vorbenannten Grundstück. Ebendort finden sich weitere Räume (Betriebsräume für die Heizzentrale), welche für die zur Bereitstellung von Nutzenergie erforderlichen Einrichtungen einschließlich Wärmemengenzähler genutzt (angemietet; gesonderter Mietvertrag) werden können, d.h. der Contractor darf zum Betrieb seiner Versorgungseinrichtung die Heizzentralräumlichkeiten des Schulzentrums auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags nutzen. Dort sind auch die Versorgungseinrichtungen für die Redundanz vorzuhalten,
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Darüber hinaus sind folgende Rügefristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB zu beachten, die zu einer Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ungeachtet dessen können Bieter und Bewerber die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB). Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht eintritt , wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 806.874 €1 Veröffentlichung
- 14.02.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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