AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2974eca8-af84-44e9-a851-0c44de8d1396/

Trockenbauarbeiten, Neubau Gymnasium Herrsching

Notice-ID: 2974eca8-af84-44e9-a851-0c44de8d1396 · Procedure-ID: 165323e7-5e69-4eea-92d6-400593cecade

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Starnberg, Starnberg
Veröffentlicht
19.03.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Starnberg benötigte für den Neubau des Gymnasiums in Herrsching Trockenbauarbeiten. Im Zuge der Ausführung der beauftragten Leistungen kommt es zu Massenmehrungen in verschiedenen Positionen. Diese ergeben sich insbesondere daraus, dass in der Ausschreibung teilweise zu geringe Massenansätze vorgesehen waren. Während der praktischen Umsetzung zeigte sich, dass die tatsächlich erforderlichen Mengen für eine fachgerechte und vollständige Ausführung der Leistungen höher ausfielen als ursprünglich kalkuliert. Zusätzlich kam es zu planerischen Anpassungen, die im Zuge der Detailabstimmungen notwendig wurden. Darüber hinaus traten Massenverschiebungen zwischen einzelnen Positionen auf, ohne dass sich das Gesamtvolumen wesentlich verändert hat. Diese Verschiebungen resultieren aus geänderten Ausführungsdetails sowie der praktischen Erfordernis, Leistungen positionsübergreifend anzupassen.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertragsabschluss
19.07.2022

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).