AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2975db8b-e0d0-410c-a1df-e500f3ca2cfe/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 144953: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16; WE 149303 Bundeskartellamt, Adenauerallee 133 und WE 150883 Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 166-23

Notice-ID: 2975db8b-e0d0-410c-a1df-e500f3ca2cfe · Procedure-ID: 1ca04f53-f75d-4fa7-941c-4637881e18a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobillienaufgaben, Berlin
Veröffentlicht
21.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen (Grundleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst, Notruf-Service-Leitstelle; Bedarfsleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst, Interventionsdienst) zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
29.02.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.02.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).