AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Strom- und Erdgas für Kommunen und kommunaler Einrichtungen aus dem Westerwaldkreis
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Montabaur, Montabaur
- Bezugsberechtigte
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises; Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Verbandsgemeinde Hachenburg; Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen; Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach; Verbandsgemeinde Rennerod; Verbandsgemeinde Selters; Verbandsgemeinde Wallmerod; Verbandsgemeindewerke Hachenburg; Verbandsgemeindewerke Selters; Verbandsgemeindewerke Wallmerod; Verbandsgemeinde Westerburg; Verbandsgemeinde Wirges
- Veröffentlicht
- 30.05.2025
- Frist (Submission)
- 01.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Beschaffung von ca. 37,3 Mio. kWh/a elektrischer Energie und ca. 46,9 Mio. kWh/a Erdgas für die Abnahmestellen von Kommunen und kommunaler Einrichtungen aus dem Westerwaldkreis. Die Beschaffung der elektrischen Energie und des Erdgases erfolgt über ein Base-/Spotmodell und über ein klassisches Tranchenmodell für die Lieferjahre 2026 bis 2028 (Verlängerungsjahr 2029).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 22 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz c/o Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).