Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen je Schadensfall müssen für Personenschäden und für Sachschäden mindestens 7,67 Millionen Euro und für das Abhandenkommen von Sachen und für Vermögensschäden mindestens 256.000 Euro betragen.
Nachweis:
Das Vorhandensein bzw. die Erfüllung des benannten Eignungskriteriums ist durch den Bieter grundsätzlich durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu bestätigen. Dem Bieter steht es frei, stattdessen oder zusätzlich auch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den benannten Eignungs-Kriterien einzureichen.