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TGA-Planung Umbau Kapellengebäude ZUE Hamm
Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB · Hamm · Nordrhein-Westfalen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTGA-Planung Umbau Kapellengebäude ZUE Hamm🏆 Ingenieurgesellschaft Rahder mbH · Hamm
- Ingenieurgesellschaft Rahder mbH · Hamm
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (Auftraggeber) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung eines Kapellengebäudes auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) Hamm im Rahmen einer Nutzungsänderung. Das Gebäude wurde früher als Kapelle genutzt und steht seit einiger Zeit leer. Es soll nun für die Betreuung von Flüchtlingen umgebaut und saniert werden. Darüber hinaus entspricht das Gebäude nicht den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz und soll dementsprechend energetisch saniert werden. Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung dieses Vorhabens erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept) 60 %Qualität
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Höhe des angebotenen Honorars 40 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Ingenieurgesellschaft Rahder mbH1 Veröffentlichung
- 08.04.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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