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Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von losen Möbeln zur vollständigen Ersteinrichtung des Neubaus Herzentrum der Universitätsmedizin Magdeburg. Die Möbel umfassen je nach Los unterschiedliche Produktgruppen (z. B. Büro-, Funktions- und Aufenthaltsmöbel) und sind gemäß den im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen bereitzustellen, zu liefern und – soweit vorgesehen – fachgerecht zu montieren. Für einige Produktgruppen je Los beabsichtigt der Auftraggeber zusätzlich den Abschluss von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren erreicht werden kann. Es gelten die Regelungen des Rahmenvertrages gemäß Anlage C-10.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Gegenstand ist die Lieferung und Montage von losen Möbeln (Büro-, Funktions- und Aufenthaltsmöbel) zur Erstausstattung des Neubaus Herzzentrum der Universitätsmedizin Magdeburg im geschätzten Wert von 1,5 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 1 Sichtschutz / VerschattungGeschätzter Wert 145.000 €
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Los 2 Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 2 Büromöbel (Schreibtische / Besprechungstische / Korpusmöbel)Geschätzter Wert 750.500 €
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Los 3 Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 3 Stühle / Sessel (Stühle / Traversen / Sessel / Bürodrehstühle / Rollhocker)Geschätzter Wert 528.000 €
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Los 4 Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 4 Sonstige Möbel (Sitzmöbel / Tische / Sonstiges)Geschätzter Wert 92.000 €
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Los 5 Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 5 PatientennachttischeGeschätzter Wert 49.300 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Leistung (LV) 40 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 1 40 % (60 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Teststellung 20 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 1 20 % (135 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Teststellung 35 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 2 35 % (160 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Leistung (LV) 25 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 2 25 % (195 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Teststellung 35 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 3 35 % (170 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Leistung (LV) 25 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 3 25 % (210 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Leistung (LV) 30 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 4 30 % (135 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Teststellung 30 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 4 30 % (155 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Leistung (LV) 30 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 5 30 % (60 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Teststellung 30 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 5 30 % (195 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
der Bieter die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erfüllt, wenn: der Bieter die Anlage C-02 vollständig ausgefüllt und einen entsprechenden Nachweis zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriesbhaftpflichtversicherung vorgelegt hat (in einfacher Kopie) oder erklärt, dass im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen eine entsprechende Betriebshaftpftlichtversicherung abgschlossen wird. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden."
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erfüllt, wenn: der Bieter einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung) für Aufträge in der EU vorgelegt hat. mind.1.000.000,00 Euro (durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erfüllt, wenn: der Bieter einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung) für Aufträge in der EU vorgelegt hat. mind.100.000,00 Euro (durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erfüllt, wenn: der Bieter einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung) für Aufträge in der EU vorgelegt hat. mind.1.500.000,00 Euro (durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erfüllt, wenn: der Bieter einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung) für Aufträge in der EU vorgelegt hat. mind. 180.000,00 Euro (durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erfüllt, wenn: der Bieter einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung) für Aufträge in der EU vorgelegt hat. mind. 290.000,00 Euro (durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Erfüllt, wenn: der Bieter seine fachliche und technische Leistungsfähigkeit durch die Benennung von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzprojekten in der Anlage B-09 nachgeweisen hat, die innerhalb der letzten drei (3) Jahre erfolgreich abgeschlossen wurden: a) Name der Referenz, b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Telefonnummer u. E-Mail Adresse) c) Anzahl der Mitarbeiter (Referenz) d) Zeitraum der Leistungserbrinung e) Auftragsvolumen Als vergleichbar gelten insbesondere Projekte zur Erstausstattung von losen Mobiliar zur Inebtriebnahme von Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen. Der Bieter hat hierzu mindestens eine Referenz über die Erstbelieferung eines Neubauprojektes eines öffentlichen Auftraggebers sowie mindestens eine Referenz eines Krankenhauses nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 1. und 2. Vergabekammer sowie die für Verfahren nach dem TVergG LSA zuständige 3. Vergabekammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.500.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 15.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 254 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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