AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 15:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/299739f8-0cec-4ebe-860a-2b09b6050489/

2024-1004052_Flughafen München_AIDA - Automatisierte Integrierte Disposition und Abrechnung

Notice-ID: 299739f8-0cec-4ebe-860a-2b09b6050489 · Procedure-ID: 1686d300-b9ec-4413-a59c-9dbbba3260f7

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Stammdaten

Auftraggeber
AeroGround Flughafen München GmbH, München-Flughafen
Veröffentlicht
10.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72268000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Um künftige fachliche und regulatorische Anforderungen besser erfüllen zu können, plant die AeroGround ein neues System zum Vertragsmanagement, zur Bedarfsplanung, Disposition, Leistungserfassung und Abrechnung am Flughafen München einzuführen. Dieses System soll modular im parallelen Schattenbetrieb zu den vorhandenen Systemen aufgebaut und eingerichtet werden und dann in gestaffelten Release-Phasen in den Betrieb eingeführt werden. Dabei muss es, wenn nötig, in die bestehende Systemwelt integrierbar sein, um einen durchgängigen Betrieb aller Gewerke sicherzustellen. Die bestehenden Software-Lösungen sollen erst nach erfolgreichem Release der entsprechenden Ersatz-Module gestaffelt abgeschaltet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).