AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 19:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/299dc695-09d2-43e7-8e3f-cefde9b146e1/

Anbau von Klassen- und Förderräumen sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes der Regionalen Schule Waren West

Notice-ID: 299dc695-09d2-43e7-8e3f-cefde9b146e1 · Procedure-ID: fa9befb3-8744-41f6-9050-f95339b7ee0c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Waren (Müritz), Waren (Müritz)
Veröffentlicht
14.04.2025
Frist (Submission)
15.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.647.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1: Baustelleneinrichtung, Los 3: Erweiterter Rohbau, Los 4: Schadstoffsanierung

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Baustelleneinrichtung

Geschätzter Wert
310.000 €

Los 2 — Erweiterter Rohbau

Geschätzter Wert
837.000 €

Los 3 — Schadstoffsanierung

Geschätzter Wert
500.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
14.07.2025
Ende
30.04.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).