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Entwicklung, Erprobung und Betrieb innovativer smarter Sharing-Lösungen für nachhaltige Quartiere - Innovationspartnerschaft nach § 19 VgV - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · Münster · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEntwicklung, Erprobung und Betrieb innovativer smarter Sharing-Lösungen für nachhaltige Quartiere - Innovationspartnerschaft nach § 19 VgV - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)🏆 Reboot Mobility GmbH · Blankenheim
- Reboot Mobility GmbH · Blankenheim
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Reboot Mobility GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Entwicklung, Erprobung und Betrieb innovativer smarter Sharing-Lösungen für nachhaltige Quartiere - Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV - Als Antwort auf die fortschreitende Klimakrise will die Stadt Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Die Entwicklung von der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) - nachfolgend auch: "der Auftraggeber" - haben das Ziel formuliert, Münster bis 2030 in eine Hauptstadt der Abfallvermeidung zu entwickeln. Der Weg dorthin kann jedoch nur gemeinsam in einem großen Netzwerk gegangen werden. Die wesentlichen Aspekte dabei: Abfälle sollen vermieden werden, wann immer es geht. Wenn Abfälle anfallen, sollen sie sortenrein getrennt werden, so dass sie optimal verwertet und in die Stoffkreisläufe zurückgegeben werden können. Unter dem Claim "alle wirken mit!" ist Münster aufgerufen, nur das zu konsumieren, was tatsächlich benötigt wird, auf langlebige Produkte zu setzten, Gegenstände möglichst nicht neu zu kaufen, sondern zu leihen, verschenken und zu tauschen, Gegenständen durch Upcycling ein "neues Leben" zu geben, verpackungsfrei beziehungsweise möglichst verpackungsarm einzukaufen, auf Mehrweg statt auf Einweg zu setzen und Abfall sortenrein zu trennen, so dass er optimal verwertet werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Smart City-Fokusprojekt "Abfallfreie Quartiere" entwickelt, welches im Bundesprogramm "Modellprojekte Smart Cities" vom Bundesministerium für Städtebau (BMWSB) gefördert wird. In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden, um vielfältige Lernbeispiele für die gesamte Bandbreite der kommunalen Landschaft zu schaffen. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransf
Vollständige Beschreibung (2.699 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
- Barrierefreiheit für alle
- Markt-Neuheit
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Entwicklungs- und Leistungskonzept 80 Pkt.Qualität
Projektteam Entwicklungskonzept Leistungskonzept
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Preis 20 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Reboot Mobility GmbHZuschlagswert 419.500 €1 Veröffentlichung
- 21.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 497 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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