AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ÜAZ Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale, Berlin
- Veröffentlicht
- 18.03.2024
- Frist (Submission)
- 19.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 80000000 — Bildung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Geschätzter Wert
- 6.534.352 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Thüringen sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind 14 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Brandenburg sind 20 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen sind 9 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Niedersachsen sind 24 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Schleswig-Holstein sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz sind 12 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Bayern sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Hessen sind 17 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ostwestfalen-Lippe sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ruhrgebiet sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Rheinland sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Südwestfalen sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Münsterland sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lose
14 Lose (max. 14 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2024
- Ende
- 31.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.