AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18e41415b1c-2748600c0533893b) · Abgerufen am 11.09.2026 20:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/29c82e44-27f8-4de1-ac9a-4ff72dcd5839/

ÜAZ Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-2027

Notice-ID: 29c82e44-27f8-4de1-ac9a-4ff72dcd5839 · Procedure-ID: 276f2a5a-c98d-4b81-863a-49d21f83109f

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale, Berlin
Veröffentlicht
18.03.2024
Frist (Submission)
19.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
6.534.352 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Thüringen sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind 14 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Brandenburg sind 20 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen sind 9 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Niedersachsen sind 24 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Schleswig-Holstein sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz sind 12 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Bayern sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Hessen sind 17 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ostwestfalen-Lippe sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ruhrgebiet sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Rheinland sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Südwestfalen sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Münsterland sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

14 Lose (max. 14 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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