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Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn - ab Grünwald🏆 Brettschneider GmbH & Co. KG · Hohenbrunn
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Los 2 VergebenBeförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn - ab Sauerlach🏆 Brettschneider GmbH & Co. KG · Hohenbrunn
- Brettschneider GmbH & Co. KG · Hohenbrunn Kleines Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Leistung ist die Schülerbeförderung für das Gymnasium der Benediktiner in Schäftlarn.
- Die Ausschreibung ist in zwei Lose für verschiedene Gemeinden/Orte aufgeteilt.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
- Der CPV-Code 60130000 deutet auf die Beförderung von Personen hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schüler- und Schülerinnen des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und nachmittags von der Schule zurück in die Gemeinden/Orte. Bei dem Gymnasium der Benediktiner in Schäftlarn (Schule) handelt es sich um ein sprachliches Gymnasium im Haus 2 des Klosters Schäftlarn.- - - - - Los 1: Gemeinden/Orte - Grünwald, Straßlach-Dingharting, Straßlach-Dingharting/Hailafing Los 2: Gemeinden/Orte Sauerlach, Oberhaching, Oberhaching/Deisenhofen, Straßlach-Dingharting/Kleindingharting, Straßlach-Dingharting/Großdingharting
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2031
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
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Schulung des eingesetzten Fahrpersonals 12 %Qualität
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Nachhaltigkeit 12 %Qualität
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Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge 6 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftragnehmer Brettschneider GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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