AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 02:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/29f4ce89-e2ec-401c-ad5e-a4a2bcee006e/

Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Arista Networks

Notice-ID: 29f4ce89-e2ec-401c-ad5e-a4a2bcee006e · Procedure-ID: 5e9cceda-339d-4153-b817-a0c629ce6e6e

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Stammdaten

Auftraggeber
Ruhr-Universität Bochum, Bochum
Veröffentlicht
03.12.2025
Frist (Submission)
05.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48800000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
16.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Um den Bedarf an Netzwerkkomponenten über die nächsten Jahre sicherzustellen, beabsichtigt die Ruhr-Universität Bochum im Rahmen einer Konsortialführerschaft mit einem Konsortium aus 4 Universitäten und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen - (Ruhr-Universität Bochum, Hochschule Niederrhein, FernUniversität in Hagen, Universität Duisburg-Essen) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Bezug von Netzwerkkomponenten des Herstellers Arista Networks abzuschließen. Der Vertrag startet spätestens mit Zuschlagserteilung. Die späteren Einzelabrufe koordiniert jede Universität eigenständig mit dem bezuschlagten Vertragspartner.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Bezirksregierung Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).