AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR0HW/documents) · Abgerufen am 04.09.2026 04:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/29fdcba9-a0fe-4e6a-b0d9-9e04d227d276/

Rahmenvertrag über Postzustellungsaufträge für das Land Niedersachsen

Notice-ID: 29fdcba9-a0fe-4e6a-b0d9-9e04d227d276 · Procedure-ID: 58f321b1-1257-4801-ae9d-ff834a98a4a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
Veröffentlicht
20.11.2025
Frist (Submission)
23.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60160000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätztes Rahmen-Volumen
26.240.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
38.860.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postzustel-lungsaufträgen (PZA) in insgesamt 10 Regionallosen (Lose 11 bis 19 und 31) aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Be-dingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den einzelnen Losen zu entnehmen.

Lose

10 Lose (max. 10 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Postzustellungsaufträge Leitregion 21

Geschätzter Wert
2.100.000 €

Los 2 — Postzustellungsaufträge Leitregion 29

Geschätzter Wert
1.460.000 €

Los 3 — Postzustellungsaufträge Leitregion 26

Geschätzter Wert
3.460.000 €

Los 4 — Postzustellungsaufträge Leitregion 27/28

Geschätzter Wert
2.420.000 €

Los 5 — Postzustellungsaufträge Leitregion 30

Geschätzter Wert
2.820.000 €

Los 6 — Postzustellungsaufträge Leitregion 31

Geschätzter Wert
2.700.000 €

Los 7 — Postzustellungsaufträge Leitregion 34/37

Geschätzter Wert
1.540.000 €

Los 8 — Postzustellungsaufträge Leitregion 38

Geschätzter Wert
2.540.000 €

Los 9 — Postzustellungsaufträge Leitregion 48/49

Geschätzter Wert
2.780.000 €

Los 10 — Postzustellungsaufträge ZMG Uelzen über Dataport AöR Altenholz

Geschätzter Wert
4.420.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).