Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Graffitientfernung sowie auf Anforderung das Aufbringen von Anti-Graffiti-Systemen (AGS) an öffentlichen Gebäuden (Schul-, Dienst- und Hochschulgebäuden) und öffentlichen Flächen der FHH (ausgenommen Insel Neuwerk) für die Zeit vom 01.01.2027 bis max. zum 31.12.2030.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Alle Lose
Preis55 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog45 %
Qualität
1)Bearbeitungskonzept
Eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung, die mindestens folgende Punkte enthält:
Auftragsabwicklung:
Stellen Sie bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird.
Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein:
• Beschreibung der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberin: Erreichbarkeit, Ansprechpartner
• Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten
• Beschwerdemanagement:
Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktions-management
• Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Entfernung
• In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Die Ausarbeitung sollte insgesamt 2-3 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.
2)Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz:
Konzept zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Abfallentsorgung und zu den Schulungsmaßnahmen des Personals:
Bitte legen Sie ein nachvollziehbares und praxistaugliches Konzept vor, aus dem hervorgeht, wie bei der Graffitientfernung auf Flächen das entstehende Abwasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß eingeleitet bzw. welcher Abfall wie entsorgt wird.
Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeiten und somit auch bei kleineren Graffiti-Flächen. Stellen Sie dar, welche Schulungsmaßnahmen für Ihr Personal vorgesehen sind.
Hinweis: Ordnungsgemäß einleiten bedeutet, dass das Abwasser einleitfähig in einen genehmigten Schmutz-/ bzw. Mischwasseranschluss eingeleitet wird. Damit es einleitfähig ist, muss es in der Regel vorher einer adäquaten Behandlung, das ist mindestens ein 3-stufiger Schlammfang oder ein geeignetes Filtersystem, unterzogen werden. Die Rückstände aus der Behandlung, aus Auffangwannen oder Abplanungen, sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen.
Die Ausarbeitung sollte insgesamt 1-2 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
BVC Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg
· Vor 1 Woche
KI Gesucht werden umfassende Sicherheitsdienstleistungen für das Bezirksamt Altona, einschließlich Bewachung, Sicherung, Ordnung, Empfang und Schließdienst an verschiedenen Standorten.
Historischer Durchschnitt aus 330.660 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen93%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.442 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: