AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2a19bf86-df69-4524-9c0f-cffd5f0bb395/

Beschaffung des FWU Onlineportfolios als Landesonlinelizenz für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Produktnamen FWUplay.

Notice-ID: 2a19bf86-df69-4524-9c0f-cffd5f0bb395 · Procedure-ID: 75eea456-2ecb-4b5d-bc86-647da6c6e8d9

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Stammdaten

Auftraggeber
LVR-InfoKom, Köln
Veröffentlicht
28.11.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Projekt "Bildungsmediathek NRW" versorgt seit 2021 Schulen und außerschulische Lernorte in Nordrhein-Westfalen mit Bildungsmedien. Es beinhaltet die Verwaltung und Bereitstellung dieser Medien über ein zentralisiertes System. Es soll FWUplay des FWU sowie die Bereitstellung der vollständigen Online-Mediathek des FWU über die Bildungsmediathek NRW beschafft werden. Die Bildungsmedien sollen für den Bildungsbereich produziert werden und einen aktuellen Lernplanbezug aller Titel gewährleisten. Zusätzlich werden neben Filmen auch Arbeits- und Zusatzmaterialien für Lehrkräfte und Schüler*innen benötigt, die sowohl in analoger und editierbarer, als auch in digitaler, interaktiver Form enthalten sind.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.12.2025
Ende
14.12.2026

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
28.11.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 08.12.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).