AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTL9WGBRR/documents) · Abgerufen am 02.09.2026 01:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2a2762e7-bfe8-41d1-8e6d-7101bd547521/

Rahmenvereinbarung Palo Alto

Notice-ID: 2a2762e7-bfe8-41d1-8e6d-7101bd547521 · Procedure-ID: 0d92e5f9-680b-4ebc-bd09-1c6c734ed26f

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT, Hannover
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32420000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
28.250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Palo Alto, der Instandhaltung der Hardware und Zubehör, Pflege der Standardsoftware sowie optionaler Leistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulung, jeweils soweit mit Einzelauftrag benannt, beauftragt. Die Lösungen von Palo Alto Cortex sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und werden nicht über diese Rahmenvereinbarung bezogen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).