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Planung Technische Ausrüstung TA – ELT, Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach §§ 53 – 56 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Maßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE / Umbau Sanierung einer Sheddachhalle"
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla · Neustadt an der Orla · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Elektroplanung Will GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14. Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen. - Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen. - Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll. - Aufgabe des Fachplaners ist die Planung der TECHNISCHEN AUSRÜSTUNG ELT, Anlagengruppen 4, 5 und 6 §§ 53-56 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für den Umbau und die Nutzungsänderung. Zunächst erfolgt eine Analyse der vorhandenen technischen Infrastruktur Elektroanlagen. Anschließend werden in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und anderen Fachplanern die spezifischen Anforderungen für die neue Nutzung ermittelt. Darauf aufbauend wird ein Konzept zur Anpassung oder Erneuerung der technischen Anlagen unter Berücksichtigung von Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Komfort, Sicherheit und Nachhaltigkeit erstellt. In Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern wird dieses Konzept nahtlos in das Gesamtkonzept integriert. Es wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die Material-, Arbeits- und Nebenkosten umfasst. Dabei werden alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen berücksichtigt. Nachhaltige Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung werden berücksichtigt. Abschließend erfolgt die Koordination und Überwachung aller planungsrelevanten Aktivitäten zur Sicherstellung der Termin- und Budgeteinhaltung. Die erfolgreiche Planung gewährleistet eine effiziente, komfortable und sichere Nutzu
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Änderungen am Verfahren
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✏️ Änderung
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 77 %
Die Qualität ist zu 77% entscheidend.
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Preis 23 %
Der Preis ist zu 23% entscheidend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
GILT FÜR TEILNAHMEWETTBEWERB: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. ---------------------------------------- GILT FÜR NACHFOLGENDES VERHANDLUNGSVERFAHREN: Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. --- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. - Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen und Abhilfe zu verlangen. - Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 129 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Elektroplanung Will GmbHZuschlagswert 61.664 €1 Veröffentlichung
- 13.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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