AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 10:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2a4a7a1f-51c7-4dc2-acc0-e1b3a2e317c7/

KA Hassum und KA Kessel: Überleitung der Abwässer zur KA Goch - Tragwerksplanung

Notice-ID: 2a4a7a1f-51c7-4dc2-acc0-e1b3a2e317c7 · Procedure-ID: 1d0acd17-6d7d-46b6-98a1-c1bdb30284e3

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Stammdaten

Auftraggeber
Niersverband Viersen, Viersen
Veröffentlicht
20.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Bereich der Stadt Goch befinden sich drei Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes – die Kläranlagen (KA) Goch, Kessel und Hassum. Die Abwässer werden überwiegend auf der KA Goch behandelt, nur die Abwässer kleinerer Außenbereiche wie der Ortslagen Kessel und Nergena werden auf der KA Kessel bzw. der Ortslagen Hassum und Hommersum sowie einiger Streusiedlungen auf der KA Hassum gereinigt. Die KA Hassum und Kessel sollen durch den Niersverband künftig aufgegeben und die Abwässer zur KA Goch übergeleitet werden. Hierfür werden zwei Pumpwerke und Druckrohrleitungen errichtet. Für die weitere Planung wird noch die Fachplanung durch einen Tragwerksplaner*in benötigt.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.03.2025
Ende
14.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kirschbaum und Dielen GmbH
Vertragsabschluss
04.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).