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1/DLII4/VV302_Tische_6003032768-BAIUDBw DL II 4.1
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde
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1/DLII4/VV302_Tische_6003032768-BAIUDBw DL II 4.1
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Ausschreibung für die Lieferung von Tischen (CPV-Code 39121000) an Dienststellen der Bundeswehr innerhalb Deutschlands.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Kategorie A. Der Angebotspreis wird bewertet. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Maximal mögliche Punkte: 60 Punkte Beschreibung und Details zur Punktevergabe: s. Vergabeunterlagen Dokumente "Bewertungsbogen"
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Kategorie C Nachhaltigkeitsstandard (european-Level-Zertifikat) 25 %Qualität
Nachhaltigkeitsstandard (european Level-Zertifikat) Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen. • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 25 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 5 Punkte • Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
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Kategorie B Zertifikat Blauer Engel (DE-UZ 38) 15 %Qualität
Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen. • Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte • Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
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Preis 60 %
Kategorie A. Der Angebotspreis wird bewertet. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Maximal mögliche Punkte: 60 Punkte Beschreibung und Details zur Punktevergabe: s. Vergabeunterlagen Dokumente "Bewertungsbogen"
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Kategorie C (Nachhaltigkeitsstandard european -level Zertifikat)) 25 %Qualität
Die in Kategorie C maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 25 Punkte. Nachhaltigkeitsstandard (european Level-Zertifikat) Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen. • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 25 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 5 Punkte • Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Wichtiger Hinweis: Die entsprechenden Nachweise müssen für alle drei Tischvarianten gelten.
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Kategorie B (Zertifikat Blauer Engel DE-UZ 38) 15 %Qualität
Die in Kategorie B maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen. • Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte • Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Wichtiger Hinweis: Die entsprechenden Nachweise müssen für alle drei Tischvarianten gelten.
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Preis 100 %
Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Maximal mögliche Punkte: 100 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: Los 1: 100.000 € Los 2: 50.000 € Los 3: 50.000 € Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: Los 1: 100.000 € Los 2: 50.000 € Los 3: 50.000 € Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: • GS-Zeichen / GS-Zertifikat • Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5 • Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem: • DIN EN ISO 14001 oder EMAS • DIN EN ISO 50001 • DE-UZ 38 (Blauer Engel) • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) • Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions- stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
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Qualitätsmanagement
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: • GS-Zeichen / GS-Zertifikat • Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5 • Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem: • DIN EN ISO 14001 oder EMAS • DIN EN ISO 50001 • DE-UZ 38 (Blauer Engel) • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) • Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions- stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: • GS-Zeichen / GS-Zertifikat • Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5 • Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem: • DIN EN ISO 14001 oder EMAS • DIN EN ISO 50001 • DE-UZ 38 (Blauer Engel) • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) • Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions- stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
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Muster (mit Echtheitsnachweis)
- Ein ausführliches technisches Datenblatt inkl. Zeichnung Das Datenblatt muss Informationen zu allen technischen Anforderungen der LB enthalten. Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin und auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 24 Werktagen (Waren-eingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Anliefe-rung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschrei-bung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist nach ausdrücklicher Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren. - Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibung
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Re-ferenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bie-ter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nach-weisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 Es wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 20 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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