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Rahmenvertrag zur Herstellung und Lieferung von Sofortlosen der Thüringer Staatslotterie AöR
Thüringer Staatslotterie AöR · Suhl · Thüringen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Thüringer Staatslotterie sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Produktion und Lieferung von Sofortlosen. Dabei sind die von der Thüringer Staatslotterie geforderten Sicherheitsauflagen und die festgelegten Parameter in Bezug auf Produktion und Lieferung zu beachten und einzuhalten.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Qualität: Auf der ersten Stufe wird ausschließlich die Qualität der vom Bieter eingesendeten Musterlose bewertet (siehe Punkt 1.1.1 bis 1.1.4 der Tabelle unter Ziff. 5.1 des Leitfadens). Die Bieter müssen mindestens 450 Punkte von den geforderten 600 Punkten erreichen. Ergibt die Prüfung der Qualität der Musterlose weniger als 450 Punkte, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen. Unter Ziff. 5.4.1 bis 5.4.4 des Leitfadens werden die einzelnen Zuschlagskriterien und die Anforderungen der TSL erläutert. Das Kriterum Qualität wird mit 60% gewertet.
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Preis 40 %
Preis: Auf der zweiten Stufe werden die Angebote, die eine Qualität der Musterlose von > / = 450 Punkten aufweisen und jedes Ausschlusskriterium erfüllen können, nach dem Punktsystem bewertet. Die Angebotswertung hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Preis" erfolgt auf Grundlage des vom Bieter im Preisblatt angebotenen „Gesamtangebotspreises“. Der Gesamtpreis wird mit 40 % gewichtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB). Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Te-lefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu-schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Wird die Information auf elektro-nischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist be-ginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 1.900.000 €1 Veröffentlichung
- 07.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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