Auswahlverfahren Durchführung Rettungsdienst 2027 ff.
Rettungsdienst Kreis Düren (RDKD) AöR · Kreuzau-Stockheim · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes im Grundbedarf einschließlich der Aufgaben eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst sowie des Sonder- und Spitzenbedarfs nach RettG NRW im Versorgungsbereich des Kreises Düren in sieben Teillosen gegen Zahlung einer pauschalen (einsatzunabhängigen) Vergütung (Pauschalfestpreis). Gegen Kostennachweis werden erstattet: Die Ausbildungskosten NotSan gemäß Erlasslage, die verbrauchsabhängigen Gebäudebewirtschaftungskosten und Betriebskosten, sofern die Auftraggeberin nicht selbst Vertragspartnerin des Versorgungsunternehmens ist und (nur) im Los Nr. 2: Die Umzugskosten, siehe Losbeschreibung. Dem Durchführenden werden die Fahrzeuge einschließlich medizinisch-technischer Ausstattung von der Auftraggeberin unentgeltlich für die Nutzung zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt; ebenso die Rettungswachenstandorte. Alle Einzelheiten sind der Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und der Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag zu entnehmen. Der Kreis Düren ist Träger des Rettungsdienstes. Die Auftraggeberin wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes gegründet und vergibt im vorliegenden Verfahren diejenigen Rettungsdienstleistungen an Dritte, die sie nicht selbst mit eigenen Kräften erbringt. Die Beauftragung erfolgt gemäß § 13 RettG NRW im Wege eines zweistufigen verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb". Die Durchführenden werden als Verwaltungshelfer als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von §§ 52 ff. AO beschränkt, sodass die Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Anwendung findet. Nicht gemeinnützige Anbieter in diesem Sinne sind von der Teilnahme ausgeschlossen, dies gilt auch für einen Einsatz als
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung zur Beauftragung gemeinnütziger Organisationen mit der Durchführung von Rettungsdienstleistungen im Kreis Düren.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Auswahlverfahren wird zweistufig durchgeführt. Alle interessierten Bewerber haben die Möglichkeit einen Teilnahmeantrag einzureichen. Alle Bewerber, die ihre Eignung wie gefordert mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen haben, werden zur Einreichung unverbindlicher (indikativer) Erstangebote aufgefordert. Es besteht die Gelegenheit für eine Ortsbesichtigung der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandorte je Los; eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung besteht nicht. Alle Einzelheiten und Termine sind dem Dokument Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Erstangebote sind rechtlich nicht verbindlich, sondern dienen als Grundlage für etwaige Verhandlungen und der verbindlichen (finalen) Angebote. Die Auftraggeberin wird die Erstangebote prüfen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie Verhandlungen mit dem Ziel der Verbesserung der Angebote durchführen möchte. Ein Anspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Entscheidet sich die Auftraggeberin gegen Verhandlungen fordert sie alle Bieter, die ein indikatives Erstangebot eingereicht haben, unmittelbar zur Einreichung eines finalen Angebotes auf. Sollen Verhandlungen durchgeführt werden, werden alle Bieter, die ein Erstangebot eingereicht haben, hierzu eingeladen. In den Verhandlungen sind sämtliche Aspekte des Erstangebots verhandelbar, dies einschließlich aller zugrunde liegender Leistungsanforderungen und vertraglichen Bestimmungen, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich als solche bezeichnete Mindestanforderungen. Nicht verhandelbar sind die Auswahlkriterien (Zuschlagskriterien). Nach Abschluss der Verhandlungen werden alle Bieter zur Abgabe eines verbindlichen (finalen) Angebots aufgefordert. Diese sind rechtlich verbindlich. Die Auftraggeberin wird die wertungsfähigen Angebote anhand der Auswahlkriterien bewerten und ihre Auswahlentscheidung treffen. ***Achtung: Das Verfahren kann jederzeit ganz / teilweise aufgehoben werden (s. Ziff. 24 Dokument Bewerbungsbed.)“
Mindestens 3 Bewerber
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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