AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2a9eec70-e348-4e6e-9132-0b834f3e39ff) · Abgerufen am 24.08.2026 00:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2a9eec70-e348-4e6e-9132-0b834f3e39ff/

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Stammdaten

Auftraggeber
BeteiligungsHolding Hanau GmbH, Hanau
Veröffentlicht
16.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
100.000 €
Rahmen-Maximum
888.139 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BeteiligungsHolding Hanau GmbH übernimmt als Muttergesellschaft die Rolle des Gesellschafters sowie die einer Finanzholding und verantwortet die IT-Infrastruktur als auch den Einkauf für die Unternehmung Stadt Hanau (BHG-Konzern, Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe). Die BHG wieß 2024 eine Kon-zernbilanzsumme von ca. 750 Mio. Euro aus, der Konzenumsatz betrug ca. 470 Mio. Euro und es wurden durchschnittlich mehr als 2.800 Mitarbeiter beschäftig. Der BHG-Konzern ist dem Gemeinwohl der Stadt Hanau verpflichtet und trägt zur Erfüllung kommunaler Aufgaben der Stadt Hanau bei.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CNT Management Consulting GmbH
Vertragsabschluss
18.12.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).