AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 10:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2aa1b98a-2ab9-4c5c-abf8-543a22c6404b/

Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Selbstanamnese-Software in der Notaufnahme für die Helios Kliniken GmbH

Notice-ID: 2aa1b98a-2ab9-4c5c-abf8-543a22c6404b · Procedure-ID: 6c20aa33-e3f1-477e-a320-9f48303a0d86

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Stammdaten

Auftraggeber
Helios Kliniken GmbH, Berlin
Veröffentlicht
05.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Helios Kliniken GmbH schreibt im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Selbstanam-nese-Software in der Notaufnahme für 16 Standorte der Helios-Kliniken in Deutschland aus. Die Symptomanalyse-Software ermöglicht es Benutzern, ihre Symptome in Echtzeit über einen interaktiven Dialog einzugeben. Dabei wird eine benutzerfreundliche und intuitive Oberfläche bereitgestellt, die es den Nutzern leicht macht, ihre Beschwerden schnell und unkompliziert zu erfassen. Die Software protokolliert die Ergebnisse dieser Symptomanalyse automatisch und übergibt sie in eine Interoperabilitätsplattform. Es wird eine Rahmenvereinbarung EVB-IT nach dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustervertrag abgeschlossen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Teckel Medical S.L.
Vertragsabschluss
20.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Helios Kliniken GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).