23FEI70557_VP1b UlmHBF Umbau Empfangsgebäude: Abriss / Entkernung einschl. Entsorgungslogistik
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs Ulm soll ganzheitlich saniert werden. Ziel des Projektes ist eine Verbesserung für den Reisenden im gesamten Bahnknoten Ulm. Bei den anzubietenden Leistungsinhalten handelt es sich um statisch nicht relevante Abbruch - und Rückbauarbeiten in den Geschossen: - Untergeschoss U-1 - Erdgeschoss - Obergeschosse 1-3 (nur geringfügige Rückbauarbeiten) Prinzipiell wird das Gebäude im Unter- und Erdgeschoss bis auf die Rohbaukonstruktion zurückgebaut. In den gegenständlichen Leistungen werden jedoch keine Fassadenelemente, keine Fenster, keine Dachabdichtungen, etc. zurückgebaut. Die Funktion "Gebäude dicht" bleibt nach wie vor erhalten. Erst im Zuge der weiteren Baumaßnahmen werden durch Folgegewerke alle Fassaden, Dachabdichtungen, Fenster usw. rückgebaut. Besondere Beachtung finden die einzelnen Bauphasenpläne. Es wird dringend empfohlen, vor Angebotsabgabe die Örtlichkeiten genau zu besichtigen. Im Gebäude befinden sich im Untergeschoss und im 2. Obergeschoss Technik- und Serverräume, welche während der gesamten Bauzeit in Betrieb bleiben müssen und teilweise sehr sensible Bahn- und Telekommunikationstechnik beinhalten. Besondere Schutzmaßnahmen sind beschrieben. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Abbruch- und Rückbaupläne, in welchen die betreffenden Räume markiert sind. Die Kabelwege wurden im Vorfeld an den vor Baubeginn sichtbaren Stellen bauseitig kontrolliert und wo möglich, dokumentiert. Vor Beginn der eigentlichen und gegenständlichen Rückbauarbeiten müssen für weitere bauseitige Kabeluntersuchungs- und Kabelsicherungsarbeiten Bauteile (Wände, Decken, Schächte, etc.) vorsichtig nach Anweisung des Gewerks Elektro geöffnet und teilweise rückgebaut werden. Kalkulatorisch ist einzurechnen, dass die Arbeiten diskontinuierlich ausgeführt werden und das selektive Öffnen in verschiedenen Ebenen und Räumen nach Anweisung des Gewerk Elektro zu erfolgen hat.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Abbruch- und Rückbauarbeiten im Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs Ulm.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags siehe Auftragsbekanntmachung 00769740-2023 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Zusätzliche Informationen zum Verfahren siehe Auftragsbekanntmachung 00769740-2023.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 318 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 20.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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