AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 22:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2aa8b529-e6a3-4e80-852f-e92372869b83/

Neubau Kita Luisenstraße

Notice-ID: 2aa8b529-e6a3-4e80-852f-e92372869b83 · Procedure-ID: 52d88377-9029-4d33-8cc7-0574f248db63

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Städtische Grundstücksgesellschaft Bremerhaven mbH, Bremerhaven
Veröffentlicht
07.12.2025
Frist (Submission)
07.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Städtische Grundstücksgesellschaft Bremerhaven mbH beabsichtigt an der Luisenstraße 1 in Bremerhaven einen Kita-Neubau für 130 Kinder zu errichten. Die Kita besteht aus zwei massiven zweigeschossigen Seitenflügeln, die auf bestehenden Kellergeschossen errichtet werden, und einem zweigeschossigen Zwischenbau mit Tiefgründung, der weitestgehend als Holzbau errichtet wird. Derzeit werden die beiden bestehenden fünfgeschossigen Wohngebäude bis zur Oberkante der Rohdecke der Keller abgetragen und die Kellergeschosse für die Errichtung der o.g. Kita vorbereitet. Baustart und Bauende des Gewerkes gem. beiliegendem Terminplan.

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Städtische Grundstücksgesellschaft Bremerhaven mbH, Bremerhaven

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).