AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für schulische Netzwerkarbeiten inkl. Turnhallen und weiteren Einrichtungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Lübeck Digital GmbH, Lübeck
- Veröffentlicht
- 30.09.2024
- Frist (Submission)
- 04.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 2.500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Hansestadt Lübeck und ihre Schulen bauen in Zusammenarbeit mit der SWL Digital eine lernförderliche IT-Infrastruktur auf. SWL Digital erbringt hierfür in separaten Aufträgen unterschiedliche Dienstleistungen. SWL Digital fungiert als single Point of Contact und soll Netzwerkarbeiten durchführen. Dafür sucht die SWL Digital geeignete Dienstleister / Rahmenvertragspartner im Rahmen dieser Ausschreibung. Durch den Rahmenvertrag sollen sowohl große Inbetriebnahme-Aufträge, als auch laufende Wartungs-Aufträge für bestehende Schul-Netzwerke ermöglicht werden. Neben den Schulen sollen folgende Objekte optional abgedeckt werden: Städtische Gebäude und Flächen der Hansestadt Lübeck und Umland wie z.B. Schulgebäude, Kitas, Volkshochschulen, Turnhallen, Bibliotheken, Jugendzentren, Nachbarschaftsbüros, Sportstätten etc. - Neben der SWL Digital GmbH können die zum aktuellen Zeitpunkt existierenden Schwestergesellschaften, z.B. SWL Innovation GmbH und die TraveKom projects GmbH & Co. KG, die einzelnen Abrufe aus dem geplanten Rahmenvertrag für ihre Projekte tätigen. Das Auftragsvolumen aller Gesellschaften ist der geschätzten Gesamtauftragssumme bereits berücksichtigt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.11.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.