AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/298442) · Abgerufen am 03.08.2026 12:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2ac0e642-9a49-423f-a906-ca4d591beafe/

Plinganserstraße_Betoninstandsetzung Tiefgarage_DFr

Notice-ID: 2ac0e642-9a49-423f-a906-ca4d591beafe · Procedure-ID: bb5809c4-b9a6-4ebf-8e7c-613805388ff5

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Stammdaten

Auftraggeber
Münchner Wohnen GmbH, München
Veröffentlicht
02.06.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262300 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Betoninstandsetzung Bestandstiefgarage mit 2 Untergeschossen und Zufahrtsspindel, 1. UG 2.040 m² mit gepflastertem, nicht unterkellertem Bereich, 2. UG 1.450 m² Neben den Betoninstandsetzungsarbeiten sind Rückbauarbeiten der vorhandenen TGA erforderliche. Hier liegen Schadstoffbelastete Bauteile (Schwach gebundene Asbestprodukte in Brandschutztüren und Lüftungskanälen, KMF in Dämmung von Rohrleitungen, PCB in Leuchtstoffröhren) vor und eine Schadstoffsanierung gemäß TRGS 519, TRGS 521 und TRGS559

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
22.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).