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Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Anklamer Vorstadt 2
Hansestadt Demmin · Demmin · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeauftragung als treuhändischer Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Anklamer Vorstadt 2🏆 LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH · Schwerin
- LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH · Schwerin
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Hansestadt Demmin beabsichtigt die Sanierung des Gebietes Anklamer Vorstadt 2. Hierfür wird ein treuhändischer Sanierungsträger gesucht, der Maßnahmen nach § 157 ff. BauGB durchführt.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept: Bewertet werden zu gleichen Teilen die inhaltlichen Ausführungen zur Strategie und zur Kommunikation 400 Pkt.Qualität
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Bewertet wird der durchschnittliche Stundensatz über die gesamte Vertragslaufzeit (15 Jahre) 300 Pkt.Kosten
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Bewertet werden vergleichbare Referenzen des im Organigramm angegebenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. 200 Pkt.Qualität
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Konzept: Bewertet wird die Art und Weise der mündlichen Präsentation des Konzeptes 100 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 320.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 120 Tage nach Fristende
Auftragnehmer LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH1 Veröffentlichung
- 06.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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