AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 20:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2ad46b4f-fb9b-4851-ae34-15cd08f7d792/

Freileitungsprovisorium (Havariegestänge) / Temporary overhead line (Emergency restoration system)

Notice-ID: 2ad46b4f-fb9b-4851-ae34-15cd08f7d792 · Procedure-ID: bee41143-79f8-4438-aa8c-666fb28c4795

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Stammdaten

Auftraggeber
TenneT TSO GmbH, Bayreuth
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
44212224 — Baumaterialien
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
6.350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die TenneT TSO GmbH plant die Vergabe von Freileitungsprovisorien (Havariegestänge) mit mindestens 10 km Länge und einem System bis 380-kV AC oder 525-kV DC zum Einsatz im Störfall. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten, deren öffentliche Beschaffungsmärkte im Rahmen des WTO-GPA oder bilateraler Abkommen für die EU geöffnet sind. Angebote aus anderen Staaten werden zugelassen, sofern sie den Anforderungen entsprechen und gleichwertige Nachweise erbracht werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und montagefertige Lieferung eines Havariegestänges mit mindestens 10 km Länge und einem System bis 380-kV AC oder 525-kV DC einschließlich eines Schulungskonzepts sowie eine im Einsatzfall erforderliche Störfallberatung. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an julian.sehl@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden.  ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren.  Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 26.06.2026 um 12 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.  Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
01.01.2038

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).