AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2ae3809f-c8fe-4ab8-b214-8e18e5d21f83/

Holsteiner Straße 2a, Neubau Haus für Kinder & Allwetterplatz; Ingenieurleistungen Bauphysik, Akustik & LCA

Notice-ID: 2ae3809f-c8fe-4ab8-b214-8e18e5d21f83 · Procedure-ID: 00e709af-48c2-4a5b-adba-1e4c5953ba17

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
15.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71314310 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau eines integrativen Haus für Kinder und Errichtung eines Allwetterplatz. Das Gebäude liegt auf dem Grundstück der Wahlerschule und soll als 2-geschossiger Holzbau ausgeführt werden. Das Haus für Kinder wird für 3 Kindergarten- und 2 Krippengruppen errichtet und Platz für 99 Kinder bieten. Direkt anschließen wird ein ca. 1.000 m² großer Freispielbereich mit Außenlager. Im Rahmen der Maßnahme wird auch ein Allwetterplatz gebaut werden. Beauftragt werden sollen in der Fachplanung Bauphysik die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Die Bauherrin behält sich die stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphasen 1 bis 2, vor.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.07.2026
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken (UVgO-Stelle), Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).