Offenes Verfahren Ausgelaufen IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung Prüfung und Bewertung der digitalen Barrierefreiheit

Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) · München · Bayern

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Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Prüfung und Bewertung der digitalen Barrierefreiheit der BayernCloud Schule-Anwendungen

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung zur Prüfung und Bewertung der digitalen Barrierefreiheit von Anwendungen der BayernCloud Schule.

Der geschätzte Wert beträgt 1.222.560 EUR. Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit Standardbekanntmachungstyp.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung Prüfung und Bewertung der digitalen Barrierefreiheit
  • Preis 50 %

    erweiterte Richtwertmethode (siehe Leistungskriterium 2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots)

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %
    Qualität

    https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b65b1977-248f-4653-ad4a-f8c6fa39dc7b/awardcriteria

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.222.560 €

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.511 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.604 €
Oberes Quartil 1.959.515 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) · München

vergabe@las.bayern.de
+49 98316860

1.222.560 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Vergabenummer LAS-2.2-0212-25/15
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 30.05.2025
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort München
Bindefrist (?) 59 Tage
Frist für Rückfragen 30.06.2025
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.532 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.769 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

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