Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2020), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII der Vergabeunterlagen). Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme - Planungsgegenstand (Neubau, Erweiterung, Sanierung) - Kurze Beschreibung des Projekts - Honorarzone - Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen) - Bauwerkskosten (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme / Inbetriebnahme, Angabe jeweils in TT.MM.JJJJ)