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Stahl- und Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen

Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Stahl- und Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen
    🏆 MB Lauterbach · Lauterbach
Auftragnehmer
  • MB Lauterbach · Lauterbach
💶 Zuschlagswert 108.725 €
👥 Eingegangene Angebote 11
📅 Zuschlagsdatum 17.03.2025

Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: MB Lauterbach. Die übrigen 10 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Das neue Gebäude für die Kindertagesstätte wird im Norden des Baugrundstückes platziert und über die Straße "Steinstraße" erschlossen. Der Neubau besteht aus zwei oberirdischen Geschossen. Das Gebäude wird ohne Unterkellerung als Massivbau errichtet. Der Dachbereich ist unterteilt in Satteldächer und Flachdächer. Im EG befinden sich 3 Kinderkrippengruppen, 1 Mischgruppe, sowie Personalräume, Ausgabeküche mit Speisesaal und Technikräume. Im OG sind die 2 Gruppenräume für die Mittagsbetreuung der Schulkinder angesiedelt und 3 Kindergartengruppen, Mehrweck- und Mulifunktionsraum, sowie die Verwaltung und weitere Technikräume. Es gibt ein Haupttreppenhaus mit Aufzug, welches die Barrierefreiheit im Gebäude gewährleistet, sowie ein Nebentreppenhaus. Die Gebäudehülle erhält 20mm Mineralwolldämmung und eine Putzfassade. Das Flachdach wird mit einer Gefälledämmung ausgeführt, mit einer darüberliegenden EPDM Abdichtung und Bekiesung. Das Satteldach erhält eine Ziegeleindeckung. Die Fensterelemente werden als Kunststofffenster ausgeführt. Die Wärmeversorgung wird über Fernwärme sicher gestellt. Die Beheizung der Räume erfolgt mittels Fußbodenheizung. Es werde dezentrale Lüftungsgeräte mit einer Wärmerückgewinnung eingeplant. Eine Blitzschutzanlage und eine PV-Anlage auf dem Dach ist ebenfalls vorgesehen. Die Außenanlagen werden um das Gebäude neu angelegt. Der Zugang erfolgt von der Straße "Steinstraße" zum Haupteingang der Kindertagesstätte. Es wird eine Einhausung für Kinderwägen und Müll angeordnet. Es sind Spiel- und Aufenthaltsflächen für den Bereich Krippe und Kiga/Hort geplant. Die Außenanlage wird durch einen Stabgitterzaun eingefriedet. Gebäudeabmessung (lxb): 60,44*20,38m Gebäudehöhe: gepl. Gelände EG bis OK Attika Flachdach 7,65m gepl. Gelände KG bis OK First Satteldach 10,53m Geschossanzahl: 2 (EG und OG) Gebäudefunktion: - Geb.Klasse 3 gem. BayBO - Sonderbau --geschossig, EG und OG - Flachdach und Satteldach Tragkonstruktion: - Bodenplatte aus Stahlbeton - Außenw

Vollständige Beschreibung (2.153 Zeichen)

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stahl- und Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen
  • Preis

    Der Zuschlag wurde auf das günstigste Preis erteilt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer MB Lauterbach
    Zuschlagswert 108.725 €

    1 Veröffentlichung

    • 17.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 5.557 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 478.629 €
Median 1.799.504 €
Oberes Quartil 3.458.939 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen

108.725 €
Zuschlagswert

Vergabenummer S3/I-4_2025-1
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Bad Kissingen
Standort Bad Kissingen, Bayern
Veröffentlicht 17.03.2025
CPV-Codes (3) 45223220 · Bauleistungen
45223300 · Bauleistungen
45262300 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Angebote 11
starker Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Bad Kissingen
Laufzeit 12.05.2025 – 04.07.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
MB Lauterbach · Lauterbach

Auftragnehmer (?)
MB Lauterbach
Vertrag 17.03.2025

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 330.767 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 100.457 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 59 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

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