AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bus-Linienbündel Stadt Blieskastel ("Dolmusch", Linien 531, 532, 533)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Saarpfalz-Kreis, Homburg
- Veröffentlicht
- 19.03.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 (EG) Nr.1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Saarpfalz-Kreis beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Stadt Blieskastel (Dolmusch) in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben. Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden folgende Verkehrsleistungen erfasst: Buslinien 531, 532, 533. Die Fahrpläne der einzelnen Linien stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vorinformation
- Vorinformation
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.