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Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen auf Bundesstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2027/2028, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4
Bundesrepublik Deutschland, vertreten d. das Bundesministerium für Verkehr, vertreten d. das Fernstraßen-Bundesamt · Leipzig · Sachsen · Untere Bundesbehörde
Angebote bis 03.11.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen auf Bundesstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2027/2028, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Zustandserfassung und -bewertung von Bundesstraßenfahrbahnen mit schnellfahrenden Messsystemen.
- Die Leistung ist in Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4 aufgeteilt.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 71300000 (Ingenieurtechnische Dienstleistungen).
- Der Auftraggeber ist das Fernstraßen-Bundesamt.
Die Ausschreibung betrifft die Zustandserfassung und -bewertung von Fahrbahnen auf Bundesstraßen mittels schnellfahrender Messsysteme für die Jahre 2027/2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz - Bestätigen Sie, dass Ihr Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 400.000 EUR im Mittel der letzten 3 Jahre betrug. Der Nachweis erfolgt über das Dokument "133_Eigenerklärung", Nr. 7.1.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages - Bestätigen Sie, dass Ihr Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare ähnliche Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mindestens 100.000 EUR im Mittel der letzten 3 Jahre betrug. Der Nachweis erfolgt über das Dokument "133_Eigenerklärung", Nr. 7.2.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen - Nennen Sie bitte mindestens zwei mit dem TP 0 (Bereitstellung der ZEB-Grunddaten) und TP 4 (Bewertung und standardisierte Auswertung gemäß ZTV ZEB-StB 2006) vergleichbare Projekte im Bereich der Bundesfern- oder Landes-/Staatsstraßen in den letzten sechs Jahren. Aus den Angaben muss hervorgehen, welche Aufgaben oder Leistungen von Ihrem Unternehmen wahrgenommen wurden. Der Nachweis für abgeschlossene Projekte erfolgt über das Dokument "133_Eigenerklärung", Nr. 9.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Qualitätsmanagement - Bitte bestätigen Sie, dass Sie über ein innerbetriebliches Qualitätsmanagementsystem mit dem Zertifikat ISO 9001 oder ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem verfügen. Der Nachweis erfolgt über das Dokument "133_Eigenerklärung", Nr. 11.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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