AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 00:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2b6e4686-88a7-4a1d-b9f6-9ca20ff8d45a/

Installation von Fernwärmeübergabestationen Projekt "städtische Liegenschaften Welle 1

Notice-ID: 2b6e4686-88a7-4a1d-b9f6-9ca20ff8d45a · Procedure-ID: 22bddc94-abf9-4c20-bacc-1e9df2f6c575

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Stammdaten

Auftraggeber
Mainova AG, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
23.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45251250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Diese Ausschreibung beinhaltet den Umbau von 33 Liegenschaften. Der Umbau von Gas auf Fernwärme beinhaltet den Rückbau und Entsorgung der bestehenden Gasheizungsanlage inkl. deren Zu- bzw. Ableitungen sowie den Neubau der Fernwärme-Anlage zwischen der Gebäudeeinführung und dem Heizkreisverteiler bzw. dem Warmwasserbereiter, wobei die Fernwärmestation selbst von einem Dienstleister der Mainova beigestellt wird. Die Verbindungen der Rohrleitungen sind im Schweißverfahren herzustellen, die primärseitig liegenden Schweißnähte, müssen gemäß den gültigen AGFW-Richtlinien und der TAB Heizwasser der Mainova ausgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).