AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 01:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2b7116f3-ae8b-4b5c-b214-8d1bd45efe0c/

Ausschreibung von Geschwindigkeitsmessanlagen für den Landkreis Gifhorn

Notice-ID: 2b7116f3-ae8b-4b5c-b214-8d1bd45efe0c · Procedure-ID: 6d73ef00-4201-46b0-879d-0ca485e8cebd

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg
Veröffentlicht
25.09.2025
Frist (Submission)
29.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63712710 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Gifhorn nimmt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum die Überwachung des fließenden Verkehrs in sei-nem Gebiet wahr und plant zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicher-heit die Fortführung der Geschwindigkeitsüberwachung an neun Standorten im Gebiet des Landkreises Gifhorn. Zwei der Standorte sind mit einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung ausgestattet. Die entsprechenden Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Einrichtung der stationären Anlagen stehen, sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Hierzu zählen insbesondere die bauliche Planung, Umsetzung und Kontrolle der Maßnahme. Der Auftragnehmer hat an den Auftraggeber betriebsbereite und für die Kontrolle des fließenden Verkehrs zugelassene Systeme zu übergeben. Der Auftragnehmer schließt einen Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber auf Basis dieser Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer agiert als Verwaltungshelfer im Rahmen von technischen Maßnahmen. Der Auftraggeber bleibt Herr des Verfahrens und behält stets die hoheitliche Entscheidungsbefugnis.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landkreis Gifhorn, Gifhorn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).