AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRFDG42/documents) · Abgerufen am 13.10.2026 23:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2b8c4895-802c-4bfd-93b4-c9b732f56e2e/

Fenster, Außentüren

Notice-ID: 2b8c4895-802c-4bfd-93b4-c9b732f56e2e · Procedure-ID: 8a4ad34d-deb2-415f-b95f-e08654cc7790

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Stammdaten

Auftraggeber
Krefelder Bau GmbH, Krefeld
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
02.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistung umfasst die vollständige Lieferung und fachgerechte Montage von Kunststofffenstern, Fenstertüren, Aluminium-Hauseingangstüren, Dachflächenfenstern und Kellerlichtfenstern für den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Zum Leistungsumfang gehören darüber hinaus sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, Befestigungs- und Anschlussarbeiten, Abdichtungen, Verglasungen, Rollladensysteme, Fensterbänke sowie die Erstellung und Übergabe der erforderlichen Nachweise, Dokumentationen und Wartungsunterlagen. Die Ausführung hat entsprechend den geltenden technischen Vorschriften sowie den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen zu erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.01.2027
Ende
08.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
47 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).