AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/1c962448-3c5a-4c40-9d4f-9dfe8d08e300) · Abgerufen am 18.10.2026 18:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2babfceb-ca37-4500-9b1c-0a4f1c62237e/

ESTW 5904 Sulzbach-Rosenberg-Hütte - Freihöls, VE 1, KTB, Kabelverlegung

Notice-ID: 2babfceb-ca37-4500-9b1c-0a4f1c62237e · Procedure-ID: 5f35f3e2-55ca-4c55-b654-446fe087dd31

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
22.09.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Erneuerung der Stellwerkstechnik in den Bahnhöfen Sulzbach-Rosenberg-Hütte, Luitpoldhütte, Amberg, Hiltersdorf und Freihöls auf der Strecke 5904 Nürnberg - Irrenlohe. Das Vergabepaket umfasst sämtliche Leistungen des Kabeltiefbaus einschließlich der Herstellung von drei Brückenkonsolen, der Ausführung von Signalgründungen sowie der Verlegung der erforderlichen Kabelanlagen zur Anbindung der neuen Stellwerkstechnik.

Lose

10 Lose (max. 10 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).