AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Projektsteuerung Projekt Neubau Gemeinschaftsschule Schule an der Jungfernheide (SAJ) in Berlin Spandau, Grundstück Nord
Stammdaten
- Auftraggeber
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 11.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Als Teil der Berliner Schulbauoffensive übernimmt die HOWOGE für das Land Berlin den Neubau und die Großsanierungen von Schulen. Das vorliegende Projekt betrifft die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Schule an der Jungfernheide im Bezirk Spandau von Berlin. In dieser Rolle beabsichtigt die HOWOGE im Rahmen der BSO die Realisierung eines Neubaus mit Doppelsporthalle (6 Hallenteile) und ungedeckten schulischen Freiflächen- und Sportanlagen für die bestehende Schule an der Jungfernheide (SAJ). Das Schulgrundstück für das vorgenannte Bauprogramm befindet sich räumlich getrennt vom bestehenden Schulgrundstück auf einer neu zu erschließenden ehemaligen Sportplatzanlage (Grundstück NORD) im Bezirk Berlin-Spandau, Ortsteil Siemensstadt, Rohrdamm 31, Schuckertdamm 345. Für die Projektrealisierung bedarf es Leistungen der Projektsteuerung. Diese sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Leistungen zu diesem Vergabeverfahren beziehen sich ausschließlich auf die Neubaumaßnahmen auf dem Grundstück NORD mit Neubau, Doppelsporthalle und Freiflächen mit Außensportanlagen. Maßnahmen auf dem bestehenden Schulgrundstück SÜD, ( Sanierungsmaßnahme) sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 70 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.