AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 02:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2bbfc267-0db6-4ef1-b7e1-ea17858ee877/

Schienenersatzverkehr SEV - Linie 106, Essen

Notice-ID: 2bbfc267-0db6-4ef1-b7e1-ea17858ee877 · Procedure-ID: 2f383b19-fb76-43de-8de9-73d51d609d97

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Stammdaten

Auftraggeber
Ruhrbahn GmbH, Essen
Veröffentlicht
03.04.2025
Frist (Submission)
05.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung eines Schienenersatzverkehres im öffentlichen Personennahverkehr im Essener Stadtgebiet mit Gelenk-Niederflurfahrzeugen des Auftraggebers. Diese Leistung umfasst die Durchführung in Personalgestellung. Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich den notwendigen Personaleinsatz auf Basis der von der Ruhrbahn vorgegeben Umläufe. Die Leistung umfasst die Durchführung eines Schienenersatzverkehres zu folgenden Daten: Zeitraum: 02.06.2025 - 06.01.2026 Betriebstage: Montag bis Freitag sowie Samstag und Sonntag Linien und Strecken: Linie 106/101 (H) Kronenberg – (H) Bergeborbeck Bf

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.06.2025
Ende
06.01.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

 Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).