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Übernahme, Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch- Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck
Entsorgungsbetriebe Lübeck · Lübeck · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von Schwerstoffen und Sieb-/Rechengut.
- Die Leistung ist für die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage und das Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck bestimmt.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 90510000.
- Bieter müssen ihre fachliche und technische Eignung sowie Zuverlässigkeit nachweisen.
Die Ausschreibung betrifft die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Schwerstoffen und Sieb-/Rechengut aus Abfallbehandlungsanlagen und einem Klärwerk.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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EntscheidungsbarwertPreis
Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Das preislich niedrigste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Grundlagen für die Barwertermittlung sind die in den Vergabeunterlagen genannten Rahmenbedingungen. Der Barwert bestimmt sich anhand der angebotenen Entgelte, einer Auswertungsmenge in Höhe von ungefähr 3.200 Mg/a bzw. 267 Mg/Monat und unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadenversicherung
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Eigenerklärung, dass die Emissionswerte der vorgesehenen Anlage gemäß dem Genehmigungsbescheid in den Jahren 2022 - 2024 (bzw. ab Inbetriebnahme) eingehalten wurden.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung, dass über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertiger Nachweis) für die folgenden Tätigkeiten bzw. Abfallarten vorliegt: Behandeln von Abfällen (mind. AVV 19 12 12; 19 08 01)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe von mind. 2.000 Mg, für die Entsorgung von Abfällen in der vorgesehenen Entsorgungsanlage
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 08.05.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
- Frist 28.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 68 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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