AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E57844962) · Abgerufen am 12.10.2026 16:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2bd6b964-bf94-492d-85c4-5e8855bbf0b5/

Planungsleistungen für die Errichtung eines funktionsfähigen und flächendeckenden Netzes an Sirenen im Stadtgebiet der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Notice-ID: 2bd6b964-bf94-492d-85c4-5e8855bbf0b5 · Procedure-ID: 9e274ccf-5eb4-44b7-a001-3300d2525290

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Stammdaten

Auftraggeber
Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, Neubrandenburg
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
18.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg möchte über die Jahre 2027, -28 und -29 ein funktionsfähiges und flächendeckendes Netz an Sirenen zur Warnung der Bevölkerung errichten. Die entsprechenden Schritte sind: - LPh 1 – Grundlagenermittlgung - LPh 2 – Vorplanung - LPh 3 – Entwurfsplanung - LPh 4 – Genehmigungsplanung - LPh 5 – Ausführungsplanung - LPh 6 – Vorbereitung der Vergabe - LPh 7 – Mitwirkung bei der Vergabe - LPh 8 – Objekt- und Bauüberwachung - LPh 9 – Objektbetreuung

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).