AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 19:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2bdd3bd1-2894-40de-b89e-e454b6cd9957/

SL 36-25O - Strategisches, regionales Entwicklungskonzept - Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft Vorpommerns und das östliche Mecklenburg im EU-Raum zu Polen

Notice-ID: 2bdd3bd1-2894-40de-b89e-e454b6cd9957 · Procedure-ID: e0b6e421-4597-4da9-930d-97a0cbba9bc8

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Vorpommern-Rügen, Stralsund
Veröffentlicht
26.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79310000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dienstleistung: Strategisches Regionales Entwicklungskonzept (SREK) - Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft Vorpommerns und das östliche Mecklenburg im EU-Raum zu Polen Los 1: Entwicklung einer Wirtschaftsförderungsstrategie unter der Prämisse eines Strategischen Regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK) Los 2: Erstellung eines begleitenden Kommunikationskonzeptes für den gesamten Projektzeitraum Los 3: Erstellung eines Standortmarketingkonzeptes für den Wirtschaftsraum Vorpommern und das östliche Mecklenburg

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2025
Ende
31.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).