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Interimsvergabe Wachdienst Bad Segeberg
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein
Vergabe-Ergebnis
Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co.KG Großunternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF SH) betreibt in 23795 Bad Segeberg, Segeberger Straße 102a eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von bis zu 1.300 Betten für die Bewohnenden. In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg oder aktuelle Zugangssituation) kann die Belegung ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF SH ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Mitarbeitenden vertreten. Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Die Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 100 %Preis
Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co.KG1 Veröffentlichung
- 22.04.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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