AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c057a23-e538-45fe-ab9b-d12b6e82b886/

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Universalprüfmaschine 1200 kN

Notice-ID: 2c057a23-e538-45fe-ab9b-d12b6e82b886 · Procedure-ID: a1ab4d62-8194-4de5-8bbd-8f5dd6393e4b

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Stammdaten

Auftraggeber
Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
02.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38500000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für statische und dynamische Prüfungen an Bauteilen und Komponenten, plant die Professur für Massivbau der HSU/UniBw H den Erwerb einer Universalprüfmaschine 1200 kN. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Universalprüfmaschine 1200 kN. Zusätzlich muss der Auftragnehmer Schulungsleistungen erbringen. Auf gesondertes Verlangen der HSU/UniBw H muss der Auftragnehmer zudem ein autarkes Hydraulikaggregat für den Betrieb der Universalprüfmaschine 1200 kN liefern, installieren und in Betrieb nehmen (Optionsrecht 1). Einzelheiten der Leistung und die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrages, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.12.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).